Bei den Check-in-Vorgängen kann eine vom Hotel festgelegte Kaution vom Kreditkartenrahmen des Gastes als Autorisierung einbehalten oder in bar verlangt werden. Ausgaben im Hotel, die über die vom Gast verursachten materiellen Schäden hinausgehen, die während des Aufenthalts entstehen können, werden von dieser Kaution abgezogen, außer bei Leistungen wie Markt, Friseur und Wassersport, sowie Ausgaben wie à-la-carte-Restaurants, Minibar, kostenpflichtige Getränke usw.
Wenn die Gäste während ihres Urlaubs keine Ausgaben tätigen, wird der Kautionsbetrag am Abreisetag zurückerstattet. Wurde die Kaution in bar erhalten, erfolgt die Rückerstattung direkt. Bei per Kreditkarte oder Bankkarte eingezogenen Kautionsbeträgen wird der Rückerstattungsantrag vom Hotel an die Bank weitergeleitet. Wann die Rückerstattung auf der verwendeten Karte erscheint, hängt von der Rückerstattungsdauer der Banken ab.
Planmäßige Infrastrukturarbeiten, Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Sparmaßnahmen, die in den gebuchten Regionen von den zuständigen offiziellen Stellen oder Energie-/Wasserversorgungsunternehmen durchgeführt werden, und daraus resultierende Unterbrechungen von Leistungen wie Wasser oder Strom liegen außerhalb der Kontrolle von Turilla Travel und des Hotels.
Aufgrund von Leistungsstörungen, die durch Naturkatastrophen, ungünstige Wetterbedingungen und Entscheidungen öffentlicher Behörden verursacht werden, können keine Ansprüche auf Stornierung, Rückerstattung oder Entschädigung geltend gemacht werden.
Den Gästen wird empfohlen, vor der Reise die Bekanntmachungen der zuständigen offiziellen Stellen zu verfolgen.
Die Angaben zu Lage, Karten und Entfernung des Hotels zu den allgemeinen Bereichen dienen lediglich zur Information, soweit möglich. Für die Richtigkeit dieser Angaben wird keine Haftung übernommen. Es liegt in der eigenen Verantwortung des Reisenden, direkt mit dem Hotel Kontakt aufzunehmen, um die aktuellsten und vollständigen Lageinformationen sowie Wegbeschreibungen zu erhalten. Die Person, die die Reservierung vornimmt, ist verpflichtet, die Namen aller im Hotel übernachtenden Personen korrekt einzugeben. Es liegt in der Verantwortung der Person, beim Buchen sicherzustellen, dass die richtige E-Mail-Adresse und für Transfers die richtige Mobiltelefonnummer angegeben wurden.
Damit Gäste unter 18 Jahren ohne Begleitung ihres Elternteils oder Vormunds in der Unterkunft übernachten können, muss das vom Elternteil/Vormund vor einem Notar ausgestellte Original der Einverständniserklärung während des Reservierungsvorgangs der Unterkunft vorgelegt werden.
Bei gemeinsamer Sorge ist, wenn Mutter und Kind zusammen übernachten, die Einverständniserklärung des Vaters erforderlich; wenn Vater und Kind zusammen übernachten, ist die Einverständniserklärung der Mutter erforderlich.
Wenn Mutter und Vater gemeinsam in der Unterkunft übernachten, ist für die Übernachtung des Kindes in einem anderen Zimmer in Begleitung eines Familienfreundes, Freundes oder Verwandten die Einverständniserklärung sowohl der Mutter als auch des Vaters erforderlich.
Wenn das Kind ohne Mutter und Vater in Begleitung eines Familienfreundes, Freundes oder Verwandten in die Unterkunft kommt, ist ebenfalls die gemeinsame Einverständniserklärung von Mutter und Vater erforderlich.