Lissabon (2) – Porto (2)
***Unser Reiseprogramm wird unter der Voraussetzung durchgeführt, dass mindestens 40 Personen teilnehmen. Falls nicht genügend Teilnehmer für die Reise erreicht werden, ist das letzte Datum für die Mitteilung der Stornierung 21 Tage vor Abreise. Die aufgrund unzureichender Teilnehmerzahl stornierte Reise wird mitgeteilt.
***Wenn im Reiseprogramm kein Hotelname angegeben, sondern nur die Kategorie genannt wird und/oder Alternativen für dasselbe Reiseziel vorhanden sind, wird das/die Hotel(s) 48 Stunden vor Reiseantritt bekannt gegeben.
***Während stark frequentierter Zeiträume wie Messen, Kongressen, Konzerten, Veranstaltungen, Sportturnieren und Ähnlichem können Hotels außerhalb der angegebenen Kilometerentfernungen genutzt werden. In solchen Fällen erfolgt die Information 15 Tage vor dem Abreisedatum der Reise.
***Dreibettzimmer können je nach Verfügbarkeit der Hotels angeboten werden. Das für die dritte Person vorgesehene Bett kann in diesen Zimmern kleiner sein als die Standardbetten. Dreibettzimmer bestehen aus 1 Doppelbett und 1 Zustellbett. Da Zustellbetten, die als Klappbett oder Coach Bed bezeichnet werden, verwendet werden können, gilt der Reiseteilnehmer bei Reservierungen für die dritte Person und/oder Kinder als mit der möglichen beengten Platzsituation und dem Betttyp in den Zimmern einverstanden. Kinderermäßigungen gelten für ein einzelnes Kind, das neben 2 Erwachsenen untergebracht ist und der entsprechenden Altersgruppe entspricht.
***Das im Reiseprogramm enthaltene Hotelfrühstück wird entsprechend den Frühstücksgewohnheiten des jeweiligen Landes überwiegend als kontinentales Frühstück angeboten. Diese Frühstücke bestehen in der Regel aus einem begrenzten Menü mit Butter, Marmelade, Brot, Tee oder Kaffee und können in einem speziell für Gruppen reservierten Saal serviert werden.
***Die im Reisepaket enthaltenen panoramischen Stadtrundfahrten sind Ausflüge von höchstens 2–3 Stunden Dauer, die der allgemeinen Vorstellung der Städte dienen, mit Erläuterungen durch einen Reiseleiter panoramisch aus dem Fahrzeug heraus durchgeführt werden und keine Eintritte in Museen oder archäologische Stätten beinhalten. Für Panoramatouren und andere im Programm enthaltene Ausflüge kann keine Verantwortung übernommen werden, wenn am Reisetag und zur vorgesehenen Uhrzeit der Eintritt oder Besuch von den örtlichen Behörden nicht gestattet wird, Straßen aufgrund einer Veranstaltung gesperrt sind oder die Durchführung wegen der Wetterbedingungen nicht möglich ist. Einige Touren können an Orten, an denen Straßen gesperrt sind oder die Einfahrt von Fahrzeugen nicht gestattet ist, im Rahmen der Möglichkeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß durchgeführt werden.
***Optionale Ausflüge werden von unserem lokalen Dienstleister unter der Voraussetzung organisiert, dass mindestens 20 Personen teilnehmen. Wenn nicht genügend Teilnehmer erreicht werden, können die Ausflüge möglicherweise nicht stattfinden; außerdem können sich die Preise, der Inhalt und das eingesetzte Fahrzeug der optionalen Ausflüge je nach Teilnehmerzahl ändern. Darüber hinaus können die Tage und Uhrzeiten der Touren vom Reiseleiter abhängig davon geändert werden, ob die Museen und archäologischen Stätten an den zu besuchenden Orten geöffnet oder geschlossen sind, sowie aufgrund der Wetterbedingungen.
***Optionale Ausflüge hängen von der Entscheidung des Teilnehmers ab und sind nicht verpflichtend. Passagiere, die während der Reise nicht an den organisierten optionalen Ausflügen teilnehmen möchten, gelten als damit einverstanden, an einer geeigneten Raststätte entlang der Strecke zu warten. Diese Passagiere werden vor Beginn des optionalen Ausflugs an der Raststätte an der Strecke abgesetzt und nach Abschluss des Ausflugs an dem Ort, an dem sie abgesetzt wurden, wieder abgeholt.
*** ist als Vermittlungsagentur zwischen der Fluggesellschaft und dem Passagier tätig und unterliegt dem Haager Protokoll vom 28.09.1955. Bei Linien- oder Sonderflügen kann es zu Verspätungen kommen; außerdem können sich vor der bestehenden Reise und dem Flug die Flugzeiten ändern. ist verpflichtet, diese Änderungen so schnell wie möglich mitzuteilen. Der Passagier gilt als mit der Kenntnis des Risikos einer Flugzeitenänderung als einverstanden und hat die Reise entsprechend gekauft.