Es war eine großartige Tour mit sehr aufmerksamen und engagierten Mitarbeitern. Dank euch hatten wir eine wunderschöne Zeit. Ich kann euch ohne Zweifel weiterempfehlen – absolut vertrauenswürdig.
🌿🏞️ Sind Sie bereit für eine unvergessliche Entdeckungsreise durch die geschichtsträchtigen Straßen von Bursa, begleitet von einzigartiger Natur und atemberaubenden Ausblicken?
Sie werden historische Orte entdecken, die die Spuren des osmanischen Erbes tragen, und einen erlebnisreichen Tag verbringen – von der authentischen Atmosphäre von Cumalıkızık über die beruhigenden Seeblicke von Gölyazı und die Küstenstimmung von Mudanya bis hin zu den einzigartigen Sehenswürdigkeiten von Bursa. ✨📸
✨ Tagesausflug Bursa Cumalıkızık – Gölyazı – Mudanya – Tophane ✨
💰 Tourpreis: 1899 ₺
✅ Dorf Cumalıkızık
✅ Cin Aralığı
✅ Tophane
✅ Ulu Camii
✅ Gölyazı
✅ Ağlayan Çınar
✅ Panorama-Museum
🔹 Hin- und Rückfahrt
🔹 Frühstück mit ländlicher Auswahl
🔹 Wasserangebot im Fahrzeug
🔹 Eintrittsgebühren für Nationalparks
🔹 Professionelle Reiseleitung
🔹 Reiseversicherung
❌ Gölyazı-Bootstour
❌ Abendessen
❌ Eintrittsgebühren für Museen und historische Stätten
❌ Persönliche Ausgaben
❌ Zusätzliche Aktivitäten
06:00 Beylikdüzü (gegenüber Marmarapark)
06:15 Avcılar (neben der Metrobüs-Haltestelle)
06:20 Sefaköy (neben der Metrobüs-Haltestelle)
06:30 İncirli (neben der Metrobüs-Haltestelle, vor dem Nevada Cafe)
06:45 Mecidiyeköy (vor dem Nevada Cafe)
07:00 Vor dem Standesamt Kadıköy
07:10 Bostancı-Brücke
07:20 Kartal-Brücke (Richtung Ankara)
07:25 Pendik-Brücke Richtung Ankara
07:45 Gebze Center (vor der Total-Tankstelle)
🌿 Sichern Sie sich Ihren Platz auf dieser besonderen Tour, bei der Sie Geschichte, Kultur und Seeblick gemeinsam erleben können.
📞 0501 706 09 49
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Mach dich bereit, das historische Erbe von Bursa, der ersten Hauptstadt des Osmanischen Reiches, ihre einzigartigen Naturschönheiten und ihr kulturelles Erbe zu entdecken. Von den steinernen Gassen von Cumalıkızık bis zu den beruhigenden Seeblicken von Gölyazı, vom einzigartigen Stadtpanorama von Tophane bis zu den historischen Sehenswürdigkeiten von Bursa wirst du auf dieser angenehmen Tagestour unvergessliche Erinnerungen sammeln.
Nach unserer Ankunft in Bursa am Morgen besuchen wir das Dorf Cumalıkızık, das auf der UNESCO-Welterbeliste steht. Mit seinen historischen Häusern aus der osmanischen Zeit, den engen Steingassen und seiner authentischen Atmosphäre unternehmen wir eine Reise in die Vergangenheit.
Wir sehen die berühmte Cin Aralığı, einen der auffälligsten Orte von Cumalıkızık, durch die zwei Personen nur schwer nebeneinander hindurchgehen können, und machen eine Fotopause.
Wir fahren zu Tophane, einem der Wahrzeichen von Bursa, besuchen die Gräber von Osman Gazi und Orhan Gazi und genießen den einzigartigen Blick auf die Stadt.
Wir besichtigen die Bursa Ulu Camii, eines der bedeutendsten Werke der osmanischen Architektur, und entdecken ihre historische und spirituelle Atmosphäre aus nächster Nähe.
Wir besuchen das Panorama 1326 Bursa Fetih Müzesi, eines der größten vollständig panoramischen Museen der Welt unter einer einzigen Kuppel, und erleben die Eroberungsgeschichte von Bursa mit.
Wir erreichen das historische Viertel Gölyazı am Ufer des Uluabat-Sees. In diesem bezaubernden Ort verbringen wir angenehme Zeit mit seiner natürlichen Schönheit, seinen historischen Bauwerken und seiner ruhigen Atmosphäre.
Wir besuchen die etwa 750 Jahre alte Weinende Platane, eines der Wahrzeichen von Gölyazı, und machen eine Fotopause mit Blick auf den See.
Am Ende des Tages beginnen wir unsere Rückreise mit vielen schönen Erinnerungen.
🔹 Hin- und Rücktransport
🔹 Ländliches Frühstück vom Buffet
🔹 Wasser im Fahrzeug
🔹 Eintritt in Nationalparks
🔹 Professionelle Reiseleitung
🔹 Reiseversicherung
❌ Mittagessen
❌ Gölyazı-Bootstour
❌ Abendessen
❌ Eintrittsgebühren für Museen und archäologische Stätten
❌ Persönliche Ausgaben
❌ Zusätzliche Aktivitäten
Bitte lesen Sie die folgenden Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie eine Reisebuchung vornehmen. Alle Gäste, die eine Buchung vornehmen, gelten als mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden.
(Bitte vollständig lesen)
Informationen für unsere Gäste als Turilla Travel Familie:
"Sehr geehrte Gäste,
• Damit die Buchung verbindlich werden kann, ist es חובה, Vor- und Nachname, türkische Identitätsnummer, Geburtsdatum und Kontaktdaten vollständig und korrekt anzugeben.
• Der Gast trägt die Verantwortung für die Folgen, die sich aus unvollständigen oder fehlerhaften Angaben in Bezug auf Versicherung, Unterkunft, Beförderung, Grenzübertritte und behördliche Vorgänge ergeben können.
• Bei Reisen, auf denen Babys im Alter von 0–2 Jahren nicht akzeptiert werden, ist eine Buchung nicht möglich.
• Gäste unter 18 Jahren können ohne Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters nicht an der Reise teilnehmen.
• Während aller Fahrten ist das Tragen des Sicherheitsgurts verpflichtend.
• Es ist verboten, sich während der Fahrt im Fahrzeug aufzurichten, im Fahrzeug umherzugehen oder sich in einer Weise zu verhalten, die den Fahrer ablenken könnte.
• Der Konsum alkoholischer Getränke ist im Fahrzeug nicht gestattet.
• Im Fahrzeug dürfen keine Verhaltensweisen gezeigt werden, die andere Gäste stören könnten.
• Während der Erklärungen des Reiseleiters sollte nicht laut gesprochen werden, und Handlungen, die den Ablauf der Reise stören könnten, sind zu vermeiden.
• Der Verzehr von Sonnenblumenkernen, stark riechenden Lebensmitteln und anderen Produkten, die andere Gäste stören könnten, kann im Fahrzeug untersagt werden.
• Die in den Fahrzeugen vorhandenen Steckdosen dürfen nur zum Laden von Telefonen und ähnlichen Geräten mit geringem Strombedarf verwendet werden.
• Die Sitzplatznummern werden nach Reihenfolge der Buchung und der Einsatzplanung festgelegt.
• Bei der Buchung oder danach wird keine Garantie für einen bestimmten Sitzplatz gegeben.
• Aufgrund eines Fahrzeugwechsels, betrieblicher Erfordernisse oder technischer Gründe können Änderungen der Sitzplatzanordnung vorgenommen werden.
• Aufgrund der Sitzplatzanordnung können weder Rückerstattung noch Entschädigung verlangt werden.
• Große Gepäckstücke dürfen nicht im Fahrzeug mitgenommen werden.
• Im Handgepäck dürfen keine schneidenden, stechenden oder gefährlichen Gegenstände mitgeführt werden, die die Sicherheit gefährden könnten.
• Für Bargeld, Telefon, Computer, Reisepass, Ausweis, Schmuck und andere Wertsachen ist der Gast selbst verantwortlich.
• Unsere Agentur haftet nicht für Gegenstände, die in Fahrzeugen, Hotels oder an Besuchspunkten vergessen, verloren oder gestohlen werden.
• Aus Sicherheits- und betrieblichen Gründen kann das Gepäck außerhalb der festgelegten Zeiten nicht geöffnet werden.
• Die im Reiseprogramm angegebenen Besichtigungsorte und Zeiten dienen Informationszwecken.
• Aufgrund von Wetterbedingungen, Straßenzustand, Verkehr, Entscheidungen offizieller Behörden, Naturkatastrophen, technischen Störungen, Andrang oder anderen höherer Gewalt unterliegenden Gründen kann das Programm geändert werden.
• Der Reiseleiter kann die Reihenfolge der Besichtigungen ändern, solange die allgemeine Struktur des Reiseprogramms erhalten bleibt.
• Die Gäste sind verpflichtet, sich an die vom Reiseleiter mitgeteilten Abfahrts- und Treffzeiten zu halten.
• Unsere Agentur haftet nicht für Leistungen, die aufgrund von Verspätungen des Gastes verpasst werden.
• Für Besuche, die im Reiseprogramm enthalten sind, aber aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden können, kann weder Rückerstattung noch Entschädigung verlangt werden.
• Abfahrts- und Rückkehrzeiten können je nach Verkehr, Wetterbedingungen, behördlichen Kontrollen und Straßenzustand variieren.
• Die Endzeiten der Reise sind geschätzt, und unsere Agentur kann für Verzögerungen nicht haftbar gemacht werden.
• Die Gäste werden bei der Rückkehr an den von der Organisation als geeignet erachteten Ausstiegsstellen abgesetzt.
• Die Zimmerzuteilung wird von der Hotelverwaltung vorgenommen.
• Zimmernummer, Etage, Ausblick oder die Garantie eines bestimmten Zimmers werden nicht zugesichert.
• Bei Einzelbelegung kann ein Aufpreis anfallen.
• Für finanzielle Schäden, die der Gast in Hotels oder Unterkunftseinrichtungen verursacht, ist der betreffende Gast verantwortlich.
• Zusatztouren und Aktivitäten sind optional.
• Die Durchführung von Zusatztouren hängt von einer ausreichenden Teilnehmerzahl und den betrieblichen Bedingungen ab.
• Für gekaufte Zusatztouren, Aktivitäten und Leistungen erfolgen keine Stornierungen oder Rückerstattungen.
• Die Preise für Zusatztouren können sich je nach Zeitraum ändern. Der gültige Preis ist der Preis zum Abreisedatum der Tour.
• Gäste, die nicht an Zusatztouren teilnehmen, gelten als damit einverstanden, an den vom Reiseleiter festgelegten Wartepunkten zu bleiben.
• Sofern im Programm nicht anders angegeben, sind Eintrittsgebühren für Museen, historische Stätten, Seilbahnen, Boote, Nationalparks und ähnliche Einrichtungen nicht im Reisepreis enthalten.
• Die Nutzung der Museumskarte und die Eintrittsgebühren liegen in der Verantwortung des Gastes.
• Reise-Krankenversicherungen unterliegen den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaften.
• Für Fälle, die nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt sind, ist die jeweilige Versicherungsgesellschaft verantwortlich.
• Der Teilnehmer erklärt, dass sein Gesundheitszustand für die Reise geeignet ist.
• Unsere Agentur haftet nicht für Folgen, die sich aus bestehenden gesundheitlichen Problemen ergeben.
• Die Beschaffung von Reisepass, Visum, Aufenthaltsgenehmigung, Ausreisegebühr, Einverständniserklärung und anderen amtlichen Dokumenten liegt in der Verantwortung des Gastes.
• Wenn an Grenzübergängen oder durch Behörden die Ein- oder Ausreise in ein Land nicht genehmigt wird, übernimmt unsere Agentur keinerlei Verantwortung.
• Für Reisen, die aus diesen Gründen nicht stattfinden, kann keine Rückerstattung verlangt werden.
• Personenbezogene Daten, die vom Gast weitergegeben werden, können zum Zweck der Reservierung, Beförderung, Unterkunft, Versicherung und Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet werden.
• Personenbezogene Daten können bei Bedarf an Hotels, Transportunternehmen, Versicherungsgesellschaften, Behörden und Dienstleister weitergegeben werden.
• Der buchende Gast erklärt, dass er den KVKK-Informationsrahmen gelesen und akzeptiert hat.
• Während der Reise aufgenommene Fotos und Videos können für Werbe-, Anzeige-, Social-Media- und Website-Arbeiten verwendet werden.
• Gäste, die diese Nutzung nicht akzeptieren, müssen dies vor Reisebeginn schriftlich mitteilen.
• Während der Reise ist es verboten, die Umwelt zu beschädigen, Müll zu werfen oder sich in einer Weise zu verhalten, die die öffentliche Ordnung stören könnte.
• Es wird erwartet, dass den kulturellen und natürlichen Werten der besuchten Regionen Respekt entgegengebracht wird.
• Die Anweisungen des Reiseleiters und der Tourmitarbeiter sind verbindlich zu befolgen.
• Personen, die den Reiseablauf stören, andere Gäste belästigen, die Sicherheit gefährden oder sich ordnungswidrig verhalten, können vom Reiseleiter von der Tour ausgeschlossen werden.
• In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung, und eventuell entstehende zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des betreffenden Gastes.
• Reservierungen über Website, Telefon, soziale Medien, WhatsApp oder Online-Zahlungssysteme haben die gleichen rechtlichen Folgen wie eine schriftliche Reservierung.
• Der Gast, der den Reservierungsvorgang abschließt, gilt als die Reisebeschreibung, den Pauschalreisevertrag, die Storno- und Rückerstattungsbedingungen, die KVKK-Texte und diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
• Pauschalreiseleistungen unterliegen dem Gesetz Nr. 1618 über Reisebüros, dem Verbraucherschutzgesetz Nr. 6502 und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
EXTRA-TOUREN
Bitte lesen Sie den gesamten Vertrag sorgfältig durch.
Dieser Vertrag regelt die allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf Inlands- und Auslandsreisen, Pauschalreisen, Reisen mit Übernachtung, Tagesreisen und die damit verbundenen Transport-, Unterkunfts-, Reiseleitungs-, Transfer-, Ausflugs-, Aktivitäts- und sonstigen Leistungen, die von Turilla Travel organisiert oder zum Verkauf angeboten werden.
Die in diesem Vertrag als „Agentur“ oder „Turilla Travel“ bezeichnete Partei ist die TURİLLA TRAVEL TURİZM PAZARLAMA LİMİTED ŞİRKETİ, während die als „Teilnehmer“ oder „Verbraucher“ bezeichnete Partei die Person ist, die eine Reservierung vornimmt oder auf deren Namen eine Reservierung vorgenommen wird.
Dieser Vertrag wird für die betreffende Reise zusammen mit dem gesondert erstellten Pauschalreisevertrag, dem Reiseprogramm, dem Vorabinformationstext, den Preis- und Zahlungsinformationen, dem Informationshinweis gemäß KVKK, der Versicherungspolice und gegebenenfalls den Sonderbedingungen ausgelegt.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags gesetzeswidrig oder unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Vor- und Nachname des Teilnehmers:
Türkische Personenkennziffer / Reisepass-Nr.:
Geburtsdatum:
Telefon:
E-Mail:
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Angaben zu seiner Person und zu den mit ihm reisenden Personen vollständig, richtig und aktuell anzugeben.
Für die endgültige Bestätigung der Reservierung ist der Teilnehmer verpflichtet, Vor- und Nachnamen, türkische Personenkennziffer oder Reisepassdaten, Geburtsdatum, Telefonnummer und sonstige erforderliche Angaben vollständig und richtig mitzuteilen.
Für Versicherungs-, Unterkunfts-, Transport-, Grenzübertritts-, behördliche und sonstige Folgen, die sich aus unvollständigen, falschen, gefälschten oder nicht aktuellen Angaben ergeben können, ist der Teilnehmer verantwortlich.
Die Person, die eine Reservierung für mehrere Personen vornimmt, ist verpflichtet, die Richtigkeit der mitgeteilten Angaben zu überprüfen.
Der Teilnehmer erkennt an, dass die bei der Reservierung mitgeteilten Sonderwünsche nur dann Bestandteil des Vertrags werden, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich oder elektronisch angenommen wurden.
Reservierungen, Zahlungen, Bestätigungen und Informationen, die über die Website, das Online-Reservierungssystem, E-Mail, SMS, WhatsApp, soziale Medien, elektronische Zahlungssysteme und andere dauerhafte Datenträger vorgenommen oder übermittelt werden, gelten im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften als schriftliche/elektronische Vorgänge.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm elektronisch übermittelten Verträge, Vorabinformationen, Reiseprogramme, Preis-, Zahlungs-, Stornierungs- und sonstigen Bedingungen zu prüfen.
Elektronisch erstellte Reservierungsaufzeichnungen, Zahlungsaufzeichnungen, Nachrichten, E-Mails, Gesprächsaufzeichnungen, Systemaufzeichnungen und andere rechtmäßig erlangte elektronische Aufzeichnungen können in Streitigkeiten als Beweismittel verwendet werden.
Dieser Artikel darf nicht dahingehend ausgelegt werden, dass die gesetzlichen Beweis- und Beweismittelrechte des Verbrauchers aufgehoben werden.
Die im Rahmen der Pauschalreise enthaltenen Leistungen werden im Reiseprogramm ausdrücklich angegeben.
Leistungen, die nicht im Reisepreis enthalten sind, werden im Reiseprogramm oder im Vorabinformationstext gesondert angegeben.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind persönliche Ausgaben, Eintrittsgelder für Museen und Ausgrabungsstätten, Seilbahnen, Boote, zusätzliche Ausflüge und Aktivitäten, Mittagessen, alkoholische/ besondere Getränke, die Ausreisesteuer, Visagebühren und ähnliche persönliche oder zusätzliche Kosten nicht im Reisepreis enthalten.
Wenn der Teilnehmer eine Leistung freiwillig nicht in Anspruch nimmt, sie nicht nutzt oder zu spät kommt, wird vorbehaltlich der gesetzlichen Rechte keine zusätzliche Erstattung für nicht genutzte Leistungen gewährt.
Die Sitzplätze können unter Berücksichtigung der Reihenfolge der Reservierungen, der Fahrzeugkapazität und der betrieblichen Planung festgelegt werden.
Bei der Reservierung wird keine bestimmte Sitzplatznummer garantiert.
Aufgrund eines Fahrzeugwechsels, technischer Notwendigkeit, aus Sicherheitsgründen, betrieblichen Gründen oder aufgrund der Beförderungsbedingungen kann die Sitzplatzordnung geändert werden.
Die Nichterfüllung eines bestimmten Sitzplatzwunsches des Teilnehmers stellt allein keinen Grund für eine Rückerstattung oder Schadensersatz dar, sofern dadurch nach den Rechtsvorschriften kein gesonderter Anspruch entsteht.
Alle Sitze im Fahrzeug unterliegen den vom Fahrzeughersteller und vom Beförderungsdienst festgelegten Standards.
Die Beförderungsleistung kann durch das im Reiseprogramm angegebene Fahrzeug oder durch autorisierte Beförderungsunternehmen erbracht werden.
Die Agentur kann, vorbehaltlich der ihr gesetzlich auferlegten Verantwortlichkeiten, unabhängige Beförderungsunternehmen mit der tatsächlichen Durchführung der Beförderungsleistung beauftragen.
Bei der Beförderung kann es aufgrund von Fahrzeugpannen, Verkehr, Unfällen, Straßenzustand, Wetterbedingungen, behördlichen Kontrollen oder Umständen außerhalb der Kontrolle des Beförderers zu Verspätungen oder einem Fahrzeugwechsel kommen.
Die Agentur kann nicht für Ereignisse, die von Dritten verursacht wurden und für die ihr kein Verschulden zugerechnet werden kann und für die sie nach den Rechtsvorschriften nicht haftet, verantwortlich gemacht werden.
Die gesetzlichen Regressansprüche der Agentur hinsichtlich Schäden, die aus der Beförderungsleistung und einem Verschulden des betreffenden Beförderers entstehen, bleiben vorbehalten.
Während der Reise besteht Anschnallpflicht.
Während der Fahrt ist es verboten, aufzustehen, sich im Fahrzeug zu bewegen oder sich so zu verhalten, dass die Aufmerksamkeit des Fahrers abgelenkt wird.
Im Fahrzeug dürfen keine alkoholischen Getränke konsumiert werden.
Das Mitführen oder Konsumieren von Drogen oder illegalen Substanzen im Fahrzeug ist verboten.
Laute Gespräche, Musik, Auseinandersetzungen oder ähnliche Verhaltensweisen, die andere Fahrgäste stören, sind nicht gestattet.
Während der Erläuterungen des Reiseleiters darf nicht laut gesprochen werden; Verhaltensweisen, die den Ablauf der Reise stören, sind zu unterlassen.
Der Verzehr von Sonnenblumenkernen, Lebensmitteln mit Schale, stark riechenden Lebensmitteln und anderen Produkten, die andere Fahrgäste stören könnten, kann von der Agentur oder dem Beförderer untersagt werden.
Die Steckdosen im Fahrzeug dürfen nur zum Laden persönlicher Geräte mit geringem Stromverbrauch verwendet werden, die vom Hersteller und Beförderer zugelassen sind. Die Verwendung von Geräten mit hohem Stromverbrauch oder einem Sicherheitsrisiko ist verboten.
Im Fahrzeug angebotene Speisen, Getränke und Materialien dürfen nicht aus dem Fahrzeug entfernt werden.
Großes Gepäck wird ausschließlich im vom Beförderer bestimmten Gepäckraum transportiert. Aus Sicherheits- oder Kapazitätsgründen kann die Mitnahme großer Gepäckstücke in den Fahrgastraum untersagt werden.
Im Handgepäck dürfen keine schneidenden, stechenden, brennbaren, explosiven, gefährlichen oder sicherheitsgefährdenden Gegenstände mitgeführt werden.
Der Teilnehmer ist für die Aufbewahrung von Geld, Devisen, Reisepass, Ausweis, Telefon, Computer, Tablet, Kamera, Schmuck und sonstigen Wertgegenständen verantwortlich.
Für Gegenstände, die im Fahrzeug, Hotel, Restaurant, an einem Rastplatz oder an Besuchsorten vergessen wurden, verloren gingen oder gestohlen wurden, haftet die Agentur nicht, vorbehaltlich der gesetzlich auferlegten Verantwortlichkeiten.
Aus Sicherheits- und betrieblichen Gründen kann das Öffnen des Gepäcks außerhalb der festgelegten Zeiten untersagt werden.
Wenn gemäß Programm am ersten Tag vor dem Check-in im Hotel ein Ausflug stattfindet, ist möglicherweise kein Zugang zum Hauptgepäck möglich. Es wird empfohlen, dass der Teilnehmer benötigte Medikamente, Dokumente, Kleidung und persönliche Gegenstände im Handgepäck mitführt.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die von den Reiseleitern und dem Betriebspersonal mitgeteilten Abfahrts-, Pausen- und Treffpunktzeiten einzuhalten.
Wenn sich die Abfahrt des Fahrzeugs oder der Gruppe aufgrund einer Verspätung des Teilnehmers verzögert oder der Teilnehmer eine Leistung verpasst, ist der Teilnehmer für die daraus entstehenden persönlichen Folgen verantwortlich, vorbehaltlich der gesetzlichen Verantwortlichkeiten der Agentur.
Eine Nachholung von Transfers, Ausflügen oder sonstigen Leistungen, die aufgrund des Nichterscheinens des Teilnehmers zur vorgesehenen Zeit verpasst wurden, wird nicht garantiert.
Abfahrts- und Rückkehrzeiten können aufgrund von Verkehr, Wetterbedingungen, Straßenzustand, behördlichen Kontrollen, Grenzübertritten und anderen betrieblichen Gründen variieren.
Die im Reiseprogramm angegebenen Besuchsorte, Uhrzeiten und Zeiträume geben den geplanten Ablauf an.
Aufgrund von Wetterbedingungen, Straßenzustand, Verkehr, Auslastung, Sicherheit, Entscheidungen der Behörden, Naturkatastrophen, technischen Störungen oder anderen zwingenden Gründen kann die Reihenfolge der Besuche geändert werden.
Der Reiseleiter kann, unter Wahrung der allgemeinen Struktur der Reise und der wesentlichen Vertragsbestandteile, die Reihenfolge der Besuche, die Pausenzeiten und den täglichen Programmablauf aus betrieblichen Gründen ändern.
Die Agentur kann nicht für Aktivitäten verantwortlich gemacht werden, die aufgrund einer Verspätung des Teilnehmers nicht durchgeführt werden konnten.
Kann ein Besuchsort aus Sicherheitsgründen, wegen des Wetters, des Straßenzustands, einer behördlichen Entscheidung oder höherer Gewalt nicht besucht werden, kann die Agentur, sofern möglich, eine gleichwertige oder angemessene Alternative anbieten.
Programmänderungen dürfen nicht in einer Weise umgesetzt werden, durch die die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers aufgehoben werden.
Höhere Gewalt bezeichnet Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Parteien eintreten und trotz der erforderlichen Sorgfalt nicht vorhergesehen oder verhindert werden können.
Dazu gehören Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Brände, Stürme, starker Schneefall, dichter Nebel, Epidemien, Quarantäne, Krieg, Kriegsdrohung, Terroranschläge, innere Unruhen, Streiks, die Schließung der Verkehrsinfrastruktur, die Schließung von Grenzübergängen, Entscheidungen der Behörden, der Ausnahmezustand, Sicherheitsbedrohungen, Energie- oder Kommunikationsausfälle, Cyberangriffe und ähnliche Ereignisse.
Aufgrund höherer Gewalt können Änderungen des Programms, Verspätungen, die Absage von Besuchen, Änderungen der Route oder Änderungen der Leistungen vorgenommen werden.
Im Falle höherer Gewalt werden die Rechte und Pflichten der Parteien nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bestimmt.
Die Agentur bemüht sich, dem Teilnehmer im Falle einer Notlage im gesetzlich vorgesehenen Umfang die erforderliche Hilfe und Organisation bereitzustellen.
Ist für die Reise eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen, wird diese im Reiseprogramm oder im Vorabinformationstext angegeben.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Agentur berechtigt, die Reise unter Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Fristen abzusagen oder ein alternatives Datum bzw. eine alternative Leistung anzubieten.
Die Wahlrechte des Teilnehmers in diesem Fall unterliegen den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die Zimmerverteilung erfolgt entsprechend der Verfügbarkeit des Hotels und der betrieblichen Planung.
Eine bestimmte Zimmernummer, Etage, Aussicht oder ein bestimmtes Zimmer wird nicht garantiert; sofern jedoch eine besondere Zimmerausstattung bei der Reservierung ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde, bleibt diese Bestimmung unberührt.
Bei der Buchung einer Einzelunterkunft wird der für die betreffende Reise festgelegte Einzelzimmerzuschlag erhoben.
Für Schäden, die der Teilnehmer am Hotel, Zimmer, Inventar oder den Einrichtungen verursacht, ist der betreffende Teilnehmer verantwortlich.
Bei technischen oder betrieblichen Problemen, die vom Hotel verursacht wurden, koordiniert die Agentur die Angelegenheit mit dem Leistungserbringer, sofern sie ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt.
Aus zwingenden betrieblichen Gründen kann die Unterkunft in eine gleichwertige oder höherwertige Unterkunft geändert werden. Die gesetzlichen Rechte des Teilnehmers bleiben vorbehalten.
Zusätzliche Ausflüge und Aktivitäten sind, sofern im Reiseprogramm nicht anders angegeben, freiwillig.
Die Durchführung zusätzlicher Leistungen hängt von einer ausreichenden Teilnehmerzahl, den Wetter- und Straßenverhältnissen, der Verfügbarkeit des örtlichen Leistungserbringers und den betrieblichen Bedingungen ab.
Die Stornierungs- und Erstattungsbedingungen für vom Teilnehmer erworbene zusätzliche Leistungen werden nach der Art der betreffenden Leistung und den anwendbaren Rechtsvorschriften bestimmt.
Bei zusätzlichen Leistungen, die der Teilnehmer freiwillig gekauft hat, die verfügbar sind, an denen er jedoch nicht teilnimmt, gelten die nicht erstattungsfähigen Bedingungen des Leistungserbringers sowie die dem Teilnehmer zuvor mitgeteilten Bedingungen.
Die Preise für zusätzliche Ausflüge können sich je nach Zeitraum ändern. Bei zusätzlichen Leistungen mit variablen Preisen gelten die dem Teilnehmer vor der Reservierung mitgeteilten Preisbedingungen.
Teilnehmer, die nicht an einem zusätzlichen Ausflug teilnehmen, sind verpflichtet, sich am vom Reiseleiter als sicher und geeignet bestimmten Warte- oder Treffpunkt aufzuhalten.
Wird die zusätzliche Leistung von einem Dritten erbracht, bleiben die Verantwortung des betreffenden Leistungserbringers in seinem eigenen Tätigkeitsbereich sowie die gesetzlichen Verpflichtungen der Agentur vorbehalten.
In bestimmten Reisezielen kann der Transport zu Hochplateaus oder besonderen Gebieten durch örtliche Genossenschaften, Kleinbusse, Geländefahrzeuge, Boote, Seilbahnen oder andere Drittanbieter durchgeführt werden.
Bei diesen Leistungen kann aufgrund von Kapazitätsgrenzen, Wetterbedingungen, Straßenzustand, technischen Störungen oder behördlichen Entscheidungen ein Fahrzeug- oder Programmwechsel vorgenommen werden.
Der Teilnehmer erkennt an, dass diese Aktivitäten aufgrund der natürlichen und geografischen Bedingungen des Reiseziels andere Risiken als der gewöhnliche innerstädtische Verkehr bergen können.
Für Schäden, die durch ein Verschulden des Teilnehmers verursacht werden, ist dieser selbst verantwortlich.
Die Agentur behält sich, vorbehaltlich ihrer eigenen gesetzlichen Verpflichtungen, das Recht vor, hinsichtlich von Schäden, die durch ein Verschulden dritter Leistungserbringer entstehen, gegen die betreffenden Personen Regress zu nehmen.
Sofern im Programm nicht ausdrücklich angegeben ist, dass sie enthalten sind, sind Eintrittspreise für Museen, Ausgrabungsstätten, Nationalparks, Seilbahnen, Boote und ähnliche Einrichtungen nicht im Reisepreis enthalten.
Die Nutzung der Museumskarte und persönliche Eintrittspreise gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Werden Besuchsorte von den zuständigen Behörden geschlossen oder die Einreisebedingungen geändert, kann das Programm entsprechend angepasst werden.
Die im Reisepreis enthaltenen Mahlzeiten werden im Reiseprogramm angegeben.
Nicht enthaltene Mahlzeiten liegen in der Verantwortung des Teilnehmers.
In stark ausgelasteten Zeiten können Gruppen in Restaurants auf verschiedene Tische aufgeteilt werden.
Menüinhalte, Restaurantkapazität und regionale Bedingungen können variieren.
Besondere Ernährungsbedürfnisse, Allergien oder Unverträglichkeiten müssen der Agentur bei der Reservierung mitgeteilt werden. Die Agentur garantiert nicht, dass der Leistungserbringer dem Wunsch entsprechen kann; sie leitet den mitgeteilten Wunsch jedoch an den betreffenden Leistungserbringer weiter.
Der Teilnehmer ist verpflichtet zu beurteilen, ob das Reiseprogramm seinem Gesundheitszustand und seiner körperlichen Verfassung entspricht.
Bei Reisen mit Wanderungen, Treppen, abschüssigem Gelände, Hochplateaus, Naturgebieten, Booten, Seilbahnen oder ähnlichen Aktivitäten muss der Teilnehmer seinen persönlichen Gesundheitszustand berücksichtigen.
Der Teilnehmer muss bestehende gesundheitliche Beschwerden, die seine Teilnahme an der Reise beeinträchtigen können, im erforderlichen Umfang und in Übereinstimmung mit den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten der Agentur mitteilen.
Die Verantwortung des Teilnehmers für Folgen, die auf sein eigenes Verschulden, eine falsche Gesundheitsangabe oder das Unterlassen notwendiger Maßnahmen zurückzuführen sind, bleibt vorbehalten.
In medizinischen Notfällen können die Agentur und der Reiseleiter eine erforderliche Gesundheitseinrichtung oder einen Notfalldienst kontaktieren.
Je nach den Merkmalen der Reise kann es Reisen geben, bei denen Babys im Alter von 0–2 Jahren nicht zugelassen sind.
Eine solche Einschränkung wird im Reiseprogramm oder in den Informationen vor der Reservierung ausdrücklich angegeben.
Bei Reservierungen für Babys oder Kinder müssen die türkische Personenkennziffer/Reisepassdaten und das vollständige Geburtsdatum richtig angegeben werden.
Für Folgen, die aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben bei Versicherungs-, Transport-, Unterkunfts- oder behördlichen Vorgängen entstehen können, ist der Teilnehmer verantwortlich.
Die Beschaffung der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, einer Einverständniserklärung und sonstiger Dokumente für die Reise von Teilnehmern unter 18 Jahren obliegt dem betreffenden Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter.
Bei Auslandsreisen werden zusätzliche Dokumente, die das betreffende Land für minderjährige Reisende verlangt, vom Teilnehmer beschafft.
Kann der Teilnehmer wegen fehlender Dokumente nicht an der Reise teilnehmen, ist er für die daraus entstehenden Folgen verantwortlich, vorbehaltlich der gesetzlichen Verantwortlichkeiten der Agentur.
Die Gültigkeit und Beschaffung von Reisepass, Personalausweis, Visum, Aufenthaltserlaubnis, Ausreisesteuer, Reisegenehmigungen, Einverständniserklärung und sonstigen amtlichen Dokumenten liegt in der Verantwortung des Teilnehmers.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Einreisebedingungen des Landes, in das er reist, im Voraus zu prüfen.
Kann der Teilnehmer aufgrund einer Beschädigung des Reisepasses oder Personalausweises, der Gültigkeitsdauer, einer Abweichung des Fotos, eines fehlenden Visums, einer Ausweisungsverfügung, eines Ausreiseverbots, eines gerichtlichen/behördlichen Hindernisses oder einer behördlichen Entscheidung nicht an der Reise teilnehmen, bleibt seine Verantwortung vorbehalten.
Die Erteilung der Einreise- oder Ausreisegenehmigung an einem Grenzübergang liegt in der Zuständigkeit der zuständigen Behörden.
Wird dem Teilnehmer von den Behörden die Einreise verweigert oder seine Ausreise verhindert, haftet die Agentur nicht für Folgen, die nicht auf ihr eigenes Verschulden zurückzuführen sind.
Bei Reisezielen wie Batumi, die mit einem Personalausweis bereist werden:
muss der zu verwendende Personalausweis den am Reisetag geltenden amtlichen Vorschriften entsprechen,
muss der Personalausweis gültig und verwendbar sein,
dürfen beschädigte, zerbrochene, rissige oder von den Behörden nicht akzeptierte Dokumente nicht verwendet werden,
müssen die erforderlichen Einverständniserklärungen und Dokumente für Reisende unter 18 Jahren bereitgehalten werden,
müssen die Ausreisesteuer und sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt werden;
dies liegt in der Verantwortung des Teilnehmers.
Kann die Reise aufgrund der Entscheidungen der Behörden am Grenzübergang nicht durchgeführt werden, kann der Agentur in Fällen, die nicht auf ihr eigenes Verschulden zurückzuführen sind, keine zusätzliche Schadensersatzpflicht auferlegt werden, vorbehaltlich der gesetzlichen Rechte des Teilnehmers.
Die im Rahmen der Pauschalreise gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen unterliegen der jeweiligen Versicherungspolice und den gesetzlichen Bestimmungen.
Umfang, Deckungssummen, Ausschlüsse und Schadensabwicklung der Versicherung richten sich nach den Versicherungsbedingungen des Versicherungsunternehmens.
Situationen, die nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind, fallen nicht unter die Deckung des Versicherungsunternehmens.
Der Teilnehmer muss die Versicherungsbedingungen prüfen und sich erforderlichenfalls direkt an das Versicherungsunternehmen wenden.
Bei Schadens- oder Entschädigungsforderungen, die das Versicherungsunternehmen im Rahmen der Police prüft, tritt die Agentur nicht an die Stelle des Versicherungsunternehmens.
Insbesondere bei Reisen in die Schwarzmeerregion, zu Hochplateaus, in Naturgebiete und zu ähnlichen Zielen können bestimmte Routen oder Besuchsorte aufgrund von starkem Regen, Nebel, Erdrutschen, Überschwemmungen, Straßensperrungen, Steinschlag, Vereisung, starkem Schneefall, Sturm und ähnlichen Naturbedingungen vorübergehend geschlossen werden.
In diesen Fällen hat die Sicherheit Vorrang und das Programm kann geändert werden.
Der Teilnehmer wird darüber informiert, dass es an Feiertagen, gesetzlichen Feiertagen, bei Festivals, Konzerten, Sportveranstaltungen und ähnlichen stark ausgelasteten Zeiten an Verkehrswegen, Grenzübergängen, in Museen, Restaurants, Hotels und an Besuchsorten zu einer überdurchschnittlich hohen Auslastung kommen kann.
Angemessene Verzögerungen und betriebliche Änderungen, die aufgrund dieser Auslastung entstehen können, gelten nicht als Vertragsverletzung, sofern die Agentur kein Verschulden trifft.
Insbesondere bei der Rückkehr an Feiertagen wird die Ankunftszeit in stark verkehrsbelasteten Gebieten wie Istanbul nicht verbindlich garantiert.
An einigen Reiserouten können die Möglichkeiten zur Nutzung von Geldautomaten, Banken oder Kartenzahlungen eingeschränkt sein.
Dem Teilnehmer wird empfohlen, das für persönliche Ausgaben erforderliche Bargeld oder Zahlungsmittel im Voraus bereitzuhalten.
Die Agentur haftet nicht dafür, dass der Teilnehmer aufgrund unzureichender Bargeldmittel seine persönlichen Bedürfnisse nicht erfüllen kann.
Der Teilnehmer darf sich nicht so verhalten, dass die Sicherheit oder Ruhe des Reiseleiters, des Fahrers, des Agenturpersonals oder anderer Teilnehmer gefährdet wird.
Beleidigungen, Drohungen, Schlägereien, körperliche Angriffe, Belästigungen, Störungen der öffentlichen Ordnung, Drogenkonsum, Kontrollverlust aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums oder sonstige Verhaltensweisen, die andere Teilnehmer erheblich stören, sind verboten.
Über einen Teilnehmer, der die Regeln nicht einhält, kann ein Vorfallsprotokoll erstellt werden.
Muss der Teilnehmer zum Schutz der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung von der Reise ausgeschlossen werden, kann, soweit möglich, eine Koordination mit den Ordnungskräften oder den zuständigen Behörden erfolgen.
Wird der Teilnehmer von der Reise ausgeschlossen, erfolgt für nicht genutzte Leistungen, die nicht auf ein Verschulden der Agentur, sondern auf das Verhalten des Teilnehmers zurückzuführen sind, keine Erstattung; die Kosten für seine Rückreise, Unterkunft oder sonstige persönliche Ausgaben können ihm obliegen.
Dieser Artikel darf nicht in einer Weise angewendet werden, die die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers verletzt.
Für materielle oder rechtliche Schäden, die der Teilnehmer durch schuldhaftes Verhalten am Fahrzeug, Hotel, Restaurant, Transferfahrzeug, Museum, an einer Ausgrabungsstätte, einem Drittanbieter oder einer anderen Person verursacht, ist der Teilnehmer verantwortlich.
Die Agentur behält sich hinsichtlich dokumentierter Beträge, die sie aufgrund eines Verschuldens des Teilnehmers zahlen musste, das Recht vor, diese vom Teilnehmer zurückzufordern.
Der Reiseleiter und das Betriebspersonal können zur sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung der Reise Anweisungen zu Abfahrts- und Treffpunktzeiten, Pausenzeiten, Besuchsreihenfolge und betrieblichen Maßnahmen erteilen.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, angemessene Anweisungen zu befolgen, die aus Sicherheits- und Betriebsgründen erteilt werden.
Die betrieblichen Entscheidungen des Reiseleiters dürfen nicht dazu verwendet werden, die wesentlichen Vertragsbestandteile in gesetzeswidriger Weise zu ändern.
Die Teilnehmer werden am Ende der Reise an den vom Betrieb bestimmten und als sicher bewerteten Ausstiegspunkten abgesetzt.
Aus Gründen des Verkehrs, der Verkehrssicherheit, der Fahrzeugroute oder aus betrieblichen Gründen kann der Wunsch, an einem anderen Punkt abgesetzt zu werden, abgelehnt werden.
Der Wunsch des Teilnehmers, an einem unsicheren oder außerhalb der Route gelegenen Ort abgesetzt zu werden, kann vom Fahrer oder Betriebspersonal abgelehnt werden.
Das Recht des Teilnehmers, den Pauschalreisevertrag zu kündigen, bleibt im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften vorbehalten.
Bei Kündigungen, die mindestens dreißig Tage vor Beginn der Pauschalreise erfolgen, wird die Erstattung in der gesetzlich vorgesehenen Weise vorgenommen, ausgenommen Kosten, die aus gesetzlich zwingend zu entrichtenden Steuern, Gebühren und ähnlichen gesetzlichen Verpflichtungen entstehen.
Bei Kündigungen, die weniger als dreißig Tage vor Reisebeginn erfolgen, können die in diesem Vertrag und bei der Reservierung ausdrücklich mitgeteilten angemessenen Abzugsquoten angewendet werden.
Beantragt der Teilnehmer aufgrund höherer Gewalt, die er nicht vorhersehen oder verhindern konnte, die Kündigung, finden die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
Im Rahmen der Erstattung können an Dritte gezahlte, nachweisbare und nicht erstattungsfähige Beträge sowie gesetzlich zwingend zu entrichtende Steuern, Gebühren und ähnliche Kosten im gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt werden.
Erstattungen werden innerhalb der in den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehenen Fristen vorgenommen.
Für rabattierte, werbegestützte oder speziell preisgebundene Produkte können besondere Stornierungsbedingungen gesondert angewendet werden, sofern sie dem Teilnehmer vor der Reservierung ausdrücklich mitgeteilt wurden und nicht gegen die Rechtsvorschriften verstoßen.
Kann der Teilnehmer nicht an der Pauschalreise teilnehmen, kann er den Vertrag unter Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Bedingungen auf eine andere Person übertragen.
Der Übertragungswunsch muss der Agentur mindestens sieben Tage vor Reisebeginn schriftlich oder über einen dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden.
Der Übertragende und der Übernehmende haften in der gesetzlich vorgesehenen Weise für den Restbetrag und angemessene Übertragungskosten.
Muss die Agentur die Reise aus Gründen stornieren, die nicht vom Teilnehmer verursacht wurden, bleiben die dem Teilnehmer gesetzlich zustehenden Wahlrechte vorbehalten.
Erfolgt die Stornierung, weil die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde, wird die gesetzlich vorgesehene Mitteilungsfrist eingehalten.
Kann die Reise aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, werden die Rechte und Pflichten der Parteien nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bestimmt.
Der Teilnehmer muss jeden während der Reise auftretenden Mangel zunächst unverzüglich dem Reiseleiter, dem Betriebspersonal, dem Leistungserbringer oder der Agentur melden.
Der Agentur oder dem Leistungserbringer muss die Möglichkeit gegeben werden, den gemeldeten Mangel in angemessener Weise zu beheben.
Die Agentur kann in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen eine gleichwertige alternative Leistung anbieten.
Treten während der Leistung ein Mangel oder ein Problem auf, werden die Folgen einer nicht rechtzeitigen Meldung des Ereignisses im Rahmen der gesetzlichen Meldepflichten des Teilnehmers bewertet.
Die Agentur haftet für ihr eigenes Verschulden und für die ihr gesetzlich auferlegten Verantwortlichkeiten.
Die Agentur wird im gesetzlich zulässigen Umfang von der Haftung befreit, wenn die vollständige oder ordnungsgemäße Nichterfüllung des Vertrags auf ein Verschulden des Teilnehmers, ein unvorhersehbares und unvermeidbares Verhalten eines nicht an der Vertragserfüllung beteiligten Dritten, höhere Gewalt oder Ereignisse zurückzuführen ist, die trotz aller erforderlichen Sorgfalt nicht vorhergesehen oder verhindert werden konnten.
Die Haftung für Verschulden unabhängiger Leistungserbringer in deren jeweiligen Tätigkeitsbereichen wird nach den einschlägigen Rechtsvorschriften beurteilt.
Dieser Artikel darf nicht dahingehend ausgelegt werden, dass die gesetzlichen Haftungspflichten der Agentur aufgehoben werden.
Personenbezogene Daten des Teilnehmers können im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften zu Zwecken der Reservierung, Ticketierung, Unterkunft, Beförderung, Versicherung, Reiseleitung, behördlicher Vorgänge, Buchhaltung und Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet werden.
Falls erforderlich, können Daten im Rahmen der Rechtsvorschriften an Hotels, Beförderer, Versicherungsunternehmen, Reiseleiter, Transferunternehmen, Leistungserbringer und Behörden weitergegeben werden.
Besonders geschützte personenbezogene Daten werden nur in dem rechtlich erforderlichen Umfang und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der KVKK verarbeitet.
Der Teilnehmer erkennt an, dass ihm der Informationshinweis gemäß KVKK vorgelegt wurde und er die Möglichkeit hatte, diesen zu prüfen.
Während der Reise können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden, die die allgemeine Reiseumgebung zeigen.
Für die Verwendung des Teilnehmers in deutlich erkennbarer Form zu Werbe-, kommerziellen oder individuellen Bildzwecken werden die erforderlichen ausdrücklichen Einwilligungen und Genehmigungen gesondert und im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften eingeholt.
Teilnehmer, die einer Verwendung nicht zustimmen, sollten dies der Agentur nach Möglichkeit vor Beginn der Reise schriftlich mitteilen.
In Fällen, in denen die ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
Es ist verboten, während der Reise Müll in die Umwelt zu werfen, Naturgebiete zu beschädigen oder die öffentliche Ordnung zu stören.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Regeln für die besuchten historischen, kulturellen und natürlichen Gebiete einzuhalten.
Für Schäden, die der Teilnehmer an der Umwelt, historischen Artefakten oder Dritten verursacht, ist er selbst verantwortlich.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, Geld, Reisepass, elektronische Geräte, Schmuck und sonstige Wertgegenstände im Hotelzimmer sicher aufzubewahren.
Bei Nutzung eines vom Hotel bereitgestellten Safes oder Sicherheitsdienstes gelten die eigenen Bedingungen der betreffenden Einrichtung.
Der Preis der Pauschalreise wird einschließlich Steuern im Vertrag und in den Vorabinformationen angegeben.
Eine Preisänderung darf nur unter den von den einschlägigen Rechtsvorschriften zugelassenen Bedingungen und innerhalb der dort vorgesehenen Fristen vorgenommen werden.
Bei gesetzlich zulässigen Preisänderungen werden dem Teilnehmer der Grund der Änderung und die Berechnungsmethode mitgeteilt.
Wird der Preis bei Auslandsreisen in einer Fremdwährung festgelegt, werden der anzuwendende Wechselkurs und die Zahlungsmethode bei Vertragsschluss ausdrücklich angegeben.
Der Teilnehmer erkennt an, dass die Reiseversicherung nicht alle Risiken abdeckt und dass die in der Police angegebenen Deckungen, Limits und Ausschlüsse gelten.
Ansprüche gegenüber dem Versicherungsunternehmen hinsichtlich Schäden, die nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind, werden nach den Bedingungen der jeweiligen Police geltend gemacht.
Besondere Wünsche des Teilnehmers aufgrund einer Behinderung, für Babys, Kinder, ein besonderes Zimmer, besondere Speisen, gesundheitliche Bedürfnisse oder sonstige Anliegen sollten nach Möglichkeit vor der Reservierung mitgeteilt werden.
Besondere Wünsche, die von der Agentur nicht ausdrücklich angenommen wurden, können nicht als garantierte Leistungen betrachtet werden.
Verlässt der Teilnehmer die Reise freiwillig, bricht er sie vorzeitig ab, nimmt er nicht weiter am Programm teil oder beendet er seine Reise unabhängig von der Rückreiseorganisation, werden für nicht genutzte Leistungen keine Kosten erstattet, sofern die Agentur kein Verschulden trifft.
Zusätzliche Transport-, Unterkunfts-, Verpflegungs- oder sonstige persönliche Kosten, die durch das freiwillige Verlassen der Reise durch den Teilnehmer entstehen, trägt der Teilnehmer.
Bricht der Teilnehmer die Reise aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt ab, finden die einschlägigen Rechtsvorschriften, die Versicherungspolice und die Vertragsbestimmungen Anwendung.
Während der Erbringung der im Reiseprogramm angegebenen Leistungen können sich die Kapazitäten, Betriebszeiten, Auslastungsquoten oder betrieblichen Bedingungen der Drittanbieter ändern.
Die Agentur bemüht sich bei Änderungen, für die sie kein Verschulden trifft, im gesetzlich erforderlichen Umfang um eine alternative Lösung.
Der Teilnehmer muss einen während der Reise auftretenden Mangel, Schaden, Verlust, gesundheitlichen Problemen oder ein sonstiges erhebliches leistungsbezogenes Problem so schnell wie möglich dem Reiseleiter oder der Agentur mitteilen.
Fälle, in denen eine Mitteilung nicht möglich ist, bleiben vorbehalten.
Die Entscheidungen und Maßnahmen von Zoll, Polizei, Gendarmerie, Grenzübergängen, Gouverneursämtern, Bezirksverwaltungen, Gemeinden, Nationalparks, Museumsdirektionen, Flughäfen und anderen Behörden liegen außerhalb der Kontrolle der Agentur.
Verzögerungen, Kontrollen, Durchsuchungen, Einreiseverbote, Routenänderungen oder Programmänderungen, die aufgrund der Entscheidungen dieser Behörden entstehen, werden im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften bewertet.
Muss die Agentur aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Zahlung an den Teilnehmer leisten und wird festgestellt, dass der Schaden durch das Verschulden eines Dritten verursacht wurde, bleiben die Regressansprüche der Agentur gegen den betreffenden Dritten vorbehalten.
Die Parteien können sich zunächst schriftlich an die Agentur wenden, um die Streitigkeit beizulegen.
Das Recht des Verbrauchers, sich an Verbraucherschlichtungsausschüsse und Verbrauchergerichte zu wenden, bleibt im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften vorbehalten.
Die Zuständigkeitsregeln bei Verbrauchergeschäften unterliegen den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Auf Streitigkeiten aus diesem Vertrag findet das Recht der Republik Türkei Anwendung.
Die Parteien erkennen an, dass Vertrag, Reservierungsformular, Zahlungsaufzeichnungen, Bankunterlagen, POS-Aufzeichnungen, E-Mails, SMS, WhatsApp-Korrespondenz, Website-Aufzeichnungen, elektronische Bestätigungen, Reiselisten, Fahrzeug- und Hotelaufzeichnungen, Protokolle und sonstige rechtmäßig erlangte Aufzeichnungen zur Beilegung von Streitigkeiten als Beweismittel verwendet werden können.
Dieser Artikel darf nicht dahingehend ausgelegt werden, dass die gesetzlichen Beweis- und Beweismittelrechte des Verbrauchers eingeschränkt werden.
Das Reiseprogramm, der Vorabinformationstext, die Preis- und Zahlungsinformationen, der Pauschalreisevertrag, die allgemeinen Teilnahmebedingungen, die Versicherungspolice und die KVKK-Texte werden als Ganzes bewertet.
Im Falle eines Widerspruchs finden zunächst die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
Die gesondert vorgelegten besonderen Vertrags- oder Programmbestimmungen, die die besonderen Bedingungen der Reise regeln, haben Vorrang vor den allgemeinen Bedingungen.
Keine Bestimmung dieses Vertrags darf dahingehend ausgelegt werden, dass auf die dem Verbraucher nach dem Verbraucherschutzgesetz Nr. 6502, der Verordnung über Pauschalreiseverträge, dem Gesetz Nr. 1618 oder sonstigen zwingenden Rechtsvorschriften zustehenden Rechte verzichtet wird.
Eine Bestimmung, die als gesetzeswidrig festgestellt wird, wird nicht angewendet; die übrigen Bestimmungen bleiben in Kraft.
Der Teilnehmer erklärt und bestätigt, dass er
das Reiseprogramm,
den Umfang der Pauschalreise,
die Preis- und Zahlungsbedingungen,
die Unterkunftsbedingungen,
die Beförderungsbedingungen,
die zusätzlichen Leistungen,
die Stornierungs- und Kündigungsbedingungen,
die Pass-/Visum- und Grenzübertrittsbedingungen,
die Versicherungsbedingungen,
die allgemeinen Teilnahmebedingungen,
den Informationshinweis gemäß KVKK,
die während der Reise einzuhaltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln
gelesen hat, die Möglichkeit zur Prüfung hatte und die Reservierung auf Grundlage der ihm vorgelegten Informationen vorgenommen hat.
Der Teilnehmer erkennt an, dass seine Angaben richtig sind und dass die Folgen falscher oder unvollständiger Angaben ihm selbst zugerechnet werden können.
„Ich habe den gesamten Vertrag, das Reiseprogramm, den Vorabinformationstext, die Stornierungs- und Kündigungsbedingungen sowie die Versicherungs- und KVKK-Informationen gelesen; ich bin über deren Inhalt informiert und akzeptiere sie vorbehaltlich meiner gesetzlichen Rechte.“
Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen und der Pauschalreisevertrag treten mit der Reservierung durch den Teilnehmer und/oder seiner Bestätigung des Vertrags in Kraft.
Bestätigungs- und Annahmevorgänge, die elektronisch vorgenommen werden, gelten im Rahmen ihrer Gültigkeit nach den einschlägigen Rechtsvorschriften als Willenserklärung zum Abschluss des Vertrags.
Es war eine großartige Tour mit sehr aufmerksamen und engagierten Mitarbeitern. Dank euch hatten wir eine wunderschöne Zeit. Ich kann euch ohne Zweifel weiterempfehlen – absolut vertrauenswürdig.
Unsere Bursa-Tour war wunderschön und sehr unterhaltsam. Wir werden sie so bald wie möglich wiederholen. Ein besonderer Dank gilt Herrn Kaan für seine Aufmerksamkeit. Es war ein Tag voller Lachen und Aktivitäten. Ich empfehle die Tour jedem, der einen abwechslungsreichen Urlaub verbringen möchte. Die Witze und die Unterhaltung im Bus waren außerdem ein echtes Abenteuer. Setzt eine Reise mit Herrn Kaan auf eure To-do-Liste – ihr werdet es nicht bereuen 😎
Diese zweite Reise mit der Turilla Travel-Familie war sehr schön und voller Spaß. Die Turilla-Familie ist auch meine Familie geworden, und hoffentlich werden wir ab jetzt bei allen Reisen zusammen sein. Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit und Fürsorge. Ich bin froh, dass sich unsere Wege gekreuzt haben 🙏🏼 …
Unsere Reise mit Turilla Travel in Beylikdüzü war sehr angenehm, es gab keinerlei Probleme, und es war eine äußerst schöne Tour, bei der wir viele Erinnerungen gesammelt haben. Vielen Dank an alle, die dazu beigetragen haben.
Es war eine sehr schöne Reise. Ich hatte während der Fahrt keinerlei Probleme. Unser Transportmittel kam jedes Mal pünktlich.
Wir haben zwei Touren hintereinander gemacht und es nicht einen Moment bereut. Unsere Familie aus drei Generationen war alle sehr zufrieden.
Ich wollte schon seit Jahren Kappadokien besuchen. Mit der Blauen Tour sieht man an einem Tag sehr viel, das Preis-Leistungs-Verhältnis ist ausgezeichnet.
Ich komme aus Australien, und die lange Reise hierher hat sich auf jeden Fall gelohnt.
Kappadokien war der Ort meiner Träume, und wir haben mit sowohl der Blauen als auch der Roten Tour jede Ecke davon gesehen. Unser Reiseleiter sprach sehr gut Englisch.
Es war ein sehr schöner Tag. Das Devrent-Tal war wirklich wie ein anderer Planet. Sie gaben genug Zeit für Fotopausen.
Wir haben sowohl an der Blauen als auch an der Roten Tour teilgenommen. Zwei Tage lang hatten wir ein großartiges Erlebnis. Die Aussichten waren unglaublich, die Organisation war tadellos.
Die blaue Tour in Kappadokien war großartig! Die Feenkamine und unterirdischen Städte waren faszinierend. Unser Reiseleiter war sehr aufmerksam und kenntnisreich. Ich kann es auf jeden Fall empfehlen.